KONSULTATIONSVEREINBARUNG

VEREINBARUNG [ DIENSTVERTRAG ]

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KLIENT

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ADRESSE

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EMAIL

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KONSULTANT

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1 Die Kooperation von Klient und Konsultant vollzieht sich im Einvernehmen nach freiem Willen und entsprechend dieser vertraglich bestimmten Vereinbarung.

 

2 Der Klient ist in Kenntnis gesetzt über die Voraussetzung und den Vollzug des Verfahrens, über die Kosten des Verfahrens, über die VerschwiegenheitsPflicht des Konsultanten, über die Verfügbarkeit der AGB.

 

3 Der Klient ist in Kenntnis gesetzt, dass Vorgaben bezüglich Verlauf und Resultat Richtwerte darstellen, und die Leistung eine reine Dienstleistung ist, so dass ein bestimmtes Ergebnis nicht geschuldet ist.

 

4 Diese Vereinbarung kann mit gegenseitiger Zustimmung von Klient und Konsultant nach Bedarf durch eine veränderte Vereinbarung ersetzt werden.

 

5 Der Klient kann das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.

 

6 Der Konsultant kann das Verfahren jederzeit beenden, wenn er der Meinung ist, dass ein konstruktives Resultat nicht zu erreichen ist, und wenn der Vereinbarung von Seiten des Klienten auch nach vorherigem Hinweis von Seiten des Konsultanten nicht entsprochen wird.

 

7 Wenn im Verlauf des Vollzugs Aspekte relevant werden, die einer alleinigen oder kombinierten fachspezifischen Kompetenz bedürfen, über die der Konsultant selbst nicht verfügt, ist der Klient auf eine solche zu verweisen.

 

8 Der Konsultant hat den Klienten auf dessen Verlangen über seine fachspezifische Kompetenz in Kenntnis zu setzen.

 

9 Konsultant, Klient und beteiligte Dritte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn dies gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Die Verpflichtung bezieht sich auf Alles, was im Verlauf des Vollzugs bekannt wird. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen bezüglich der Pflicht zur Verschwiegenheit gilt diese in den folgenden Fällen nicht, wenn die Offenlegung des Inhalts des Vollzugs zur Vollstreckung des Vollzugs notwendig ist, wenn die Offenlegung des Inhalts aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung und/oder der Integrität von Personen notwendig ist, und wenn die Offenlegung des Inhalts mit Inhalten übereinstimmt, die von anderer Seite bereits bekannt geworden sind und deswegen nicht länger des Verschweigens bedürfen.

 

10 Der Klient verpflichtet sich, dem Konsultanten für dessen Leistung ein Honorar

 

von            EUR  pro         MIN [EINHEIT] zu zahlen.

Die Zahlung ist fällig zum Ende jedes einzelnen Termins.

 

von            EUR  pro      TERMINE  von         MIN [EINHEIT] zu zahlen.

 

Die Zahlung ist fällig zum Ende jedes           Termins.

 

11 Schriftliche Ausarbeitungen auf Verlangen des Klienten sind diesem von Seiten des Konsultanten zur Verfügung und nach Vereinbarung gesondert in Rechnung zu stellen.

 

12 Besondere Vereinbarungen gelten nicht oder sind wie folgt vermerkt.

 

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ORT                                                                                   DATUM

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KLIENT

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KONSULTANT

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Diese Ausfertigung entspricht in ihrem Inhalt, nicht aber in ihrer Formatierung dem Original. Das Original ist als PDF s.u. verfügbar.

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