MEDIATION MEDIATOR IN BURGLENGENFELD

MEDIATION

 

Der Konflikt ist eine Folge der Eigenart des Menschen, verschiedener Ansicht zu sein. Wenn die Ansichten sich nicht vertragen, kann eine Unstimmigkeit eskalieren. Konflikte können konstruktiv wie destruktiv enden, in jedem Fall aber verursachen sie den Stress, der selbst die konstruktive Komponente eines Konflikts destruiert, wird der Konflikt nicht kontrolliert. Gelingt es den Beteiligten nicht, mit den ihnen eigenen Mitteln ihre Uneinigkeit zu schlichten, bedarf es eines Vermittlers, des LOESUNGSVERMITTLERS oder des MEDIATORS.

 

Mediation koordiniert die Lösung und Regulation der Kommunikation zwischen den Teilnehmern an einem Konflikt, so dass diese aus freiem Willen mit Verantwortung für sich selbst in einvernehmlicher Kooperative zu einem Ergebnis gelangen, das im Resultat keiner weiteren Mediation bedarf.

 

Mediation bedeutet die Regelung von Konflikten, ohne ein juristisches Verfahren in Anspruch nehmen zu müssen. Der Mediator oder Vermittler der Lösung vermittelt zwischen [UNS] den Parteien eines Konflikts, ohne die Kompetenz der Entscheidung inne zu haben. Mit der Kompetenz des Katalysators, die Kommunikation zwischen [UNS] den Parteien derart zu koordinieren, dass sie [WIR] schließlich doch mit den ihnen [UNS] eigenen Mitteln zu einem Resultat in der strittigen Situation gelangen, ist der Vermittler vielmehr daran beteiligt, dass geregelt wird [WIR lassen uns aufeinander ein] und wie geregelt wird [WIR gehen anständig miteinander um] als daran, für welches Resultat [WIR] die Parteien sich schließlich entscheiden.

 

Soll das Verfahren der Mediation sowohl kurzfristig als auch nachhaltig wirken, bedarf es einer Kombination in der Behandlung sowohl der Symptome als auch der Gründe und Ursachen eines Konflikts.

 

Die Methode der LOESUNGSVERMITTLUNG kann nicht nur als Klassische MEDIATION zwischen zwei und mehreren Parteien gelingen, sondern auch als MONOMEDIATION  mit nur einer Partei, wenn der Konflikt den Umgang des Menschen mit sich selber betrifft, oder wenn die andere Partei nicht verfügbar ist. Dass ein mediatives Verfahren in jedem Fall beiden Varianten gerecht zu werden hat, soll als Voraussetzung gelten.

 

In jedem Fall der Vermittlung sind nach den Vorgaben des Verfahrens, nachzulesen in der MEDIATIONSVEREINBARUNG sowie den AGB, die individuell zu bestimmenden Bedingungen der Beteiligten vor Beginn des Verfahrens schriftlich niederzulegen. Zu Ende ist das Verfahren dann, wenn ein Resultat aus Lösung und Regelung des Konflikts von nun mehr nur noch den Medianten schriftlich zu vereinbaren ist. Dieses Memorandum kann als Grundlage für weiter gehende rechtsverbindliche Vereinbarungen verwendet werden, ist selbst aber nicht rechtsverbindlich.