MONOMEDIALE  LOESUNGSVERMITTLUNG

MONO  MEDIATION

 

MONOMEDIATION ist ein Verfahren der Mediation mit nur 1 Person in nur 1 Termin, wenn eine Person eine andere nicht auf ein Problem ansprechen kann, oder die andere nicht die Gelegenheit hat, sich auf die Aussprache einzulassen.

 

Ist nur 1 von allen Personen, die beteiligt sind an dem gleichen Problem, verfügbar oder bereit, sich diesem Problem anzunehmen, kann das Verfahren als EINFACH MONOMEDIALE LOESUNGSVERMITTLUNG die Situation für diese 1 Person verbessern.

 

Ist zwar jede der beteiligten Personen verfügbar und auch bereit, sich dem Problem anzunehmen, nicht aber zusammen mit Anderen, kann das Verfahren als MEHRFACH MONOMEDIALE LOESUNGSVERMITTLUNG die Situation für jede einzelne dieser Personen verbessern.

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Verbessert die MONOMEDIATION für 1 Person deren Situation, kann das für Alle eine Verbesserung sein.

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MONOMEDIATION     FUER   EINEN   UND   ALLE

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wenn Mediation nicht mit allen beteiligten Personen zugleich und zusammen zu machen oder nicht angebracht ist.

 

wenn der Konflikt einer Person ein Problem dieser Person mit sich selber ist.

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MONOMEDIATION kann unmittelbar in persona wie auch mittelbar per Telefon durchgeführt werden. Die Option des Telefonats als Fern- oder mittelbares Gespräch ist dann von Vorteil, wenn die Beteiligten nicht zusammenkommen können oder sich nicht begegnen wollen. In solchen Fällen kann ein Telefonat für alle Beteiligten die Distanz kompensieren, und vielmehr zuträglich sein als das Resultat ohne Telefonat.

 

MONOMEDIATION ist ein eigenständiges Verfahren, kann aber auch dazu verwendet werden, um eine Klassische Mediation vor- und/oder nach-zubereiten.

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MONOMEDIATION     FUER   UNTERNEHMEN   UND   INSTITUTIONEN

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wenn das Problem noch nicht Konflikt, der Konflikt noch nicht eskaliert, oder die Eskalation schon so weit geraten ist, dass eine Klassische Mediation mit allen KonfliktParteien zugleich und zusammen nicht mehr zu machen ist.

 

wenn das Problem besser nur mit 1 KonfliktPartei als gar nicht geregelt wird.

 

wenn nur 1 KonfliktPartei verfügbar ist oder bereit, sich dem Problem anzunehmen.

 

wenn es nur 1 KonfliktPartei gibt.

 

wenn eine Mediation in mehreren Terminen mit mehreren Personen zugleich auch bei langfristig nachhaltig positiver Perspektive kurzfristig nicht zu leisten ist.

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Ein Unternehmen oder eine Institution kann dazu jeden seiner Mitarbeiter für eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Monat freistellen, so dass dieser innerhalb seiner ArbeitsZeit und an seiner ArbeitsStelle die Leistung der MONOMEDIATION beanspruchen kann.

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entweder der Mitarbeiter meldet dem Arbeitgeber Bedarf. Der Inhalt des Anliegens bleibt dann anonym.

 

oder der Arbeitgeber verweist den Mitarbeiter auf eventuellen Bedarf. Dem Mitarbeiter steht es dann frei, diesem Verweis Folge zu leisten.

 

oder der Arbeitgeber verpflichtet bei berechtigt begründetem Bedarf den Mitarbeiter zu einem Termin. Der Mitarbeiter hat dieser Verpflichtung dann Folge zu leisten.

 

hat sich der Mitarbeiter für einen Mediator entschieden, wird von dem Arbeitgeber der Ort und die Zeit für einen Termin zur Verfügung gestellt.

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Das Anliegen des Mitarbeiters muss nicht einer unternehmens- oder institutions-internen Thematik entsprechen. In wie weit das Anliegen eine interne oder eine private Thematik betrifft, ist zum einen nicht genau genug zu differenzieren, zum anderen ist von jeder privaten Thematik auch das ArbeitsVerhalten des Mitarbeiters betroffen. Ist der Mitarbeiter privat belastet, ist auch seine ArbeitsLeistung belastet. So ist die Regelung eines privaten Problems für das Unternehmen oder die Institution dann von Bedeutung, wenn der Mitarbeiter nach dem BAG Urteil vom 17.01.2008 2 AZR 752/06 das tun muss, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Wird sein Können durch diese Freistellung kurzfristig effektiv um die eine und andere Stunde vermindert, kann die Effizienz seines Könnens langfristig nachhaltig vermehrt werden, was die Vorstellung von seiner Freistellung wiederum relativiert.

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MONOMEDIATION unterscheidet sich von der so genannten shuttle-Mediation darin, dass der Mediator im Fall der MONOMEDIATION nicht die mit der einen KonfliktPartei erarbeiteten Resultate an die jeweils andere KonfliktPartei übermittelt, sondern einer oder jeder einzelnen KonfliktPartei die Fertigkeiten vermittelt, mit denen es dieser schliesslich gelingt, sich entweder mit der anderen KonfliktPartei auseinander zu setzen, oder die Auseinandersetzung als nicht mehr notwendig zu erkennen, oder den Konflikt für sich selber zu regulieren. Auch anders als im Fall der so genannten shuttle-Mediation, in der die KonfliktParteien getrennt voneinander, aber doch alle gleichermassen aktiv, wenn auch nur indirekt, durch die Übermittlung von Seiten des Mediators miteinander verbunden sind, sind im Fall der MONOMEDIATION die Parteien nicht gleichermassen durch den Mediator miteinander verbunden. Sie regulieren denselben Konflikt weitgehend ohne miteinander in Verbindung zu treten und ohne die Kenntnis der Resultate von anderer Seite. Kann auch nur eine von allen KonfliktParteien ihren Anteil an dem Konflikt für sich selbst regulieren, wird das für alle Beteiligten von Vorteil sein, weil sich weniger von dem destruktiven Potential des Konflikts konkretisiert. Die KonfliktParteien teilen im Fall der MONOMEDIATION nicht den Prozess, doch teilen sie die Resultate in dem resultierenden Umgang miteinander und mit der Sache, um die es ihnen eigentlich geht.

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